In einer überraschenden und eigenartigen Wendung hat die Bürgermeisterin einer kleinen Gemeinde im südlichen Burgenland beschlossen, ab 2024 für alle Bürgerinnen und Bürger eine verpflichtende Tanzstunde einzuführen. Diese Maßnahme soll die Lebensfreude und das soziale Miteinander in der Gemeinschaft fördern. Doch die Entscheidung stößt teils auf heftigen Widerstand von Bürgern, die sich als „Tanz-Muffel“ betrachten und behaupten, zwei linke Füße zu haben.

Die Bürgermeisterin verteidigt ihre Entscheidung und behauptet, dass Tanzen eine wichtige soziale Fertigkeit ist und das Gemeinschaftsgefühl stärkt. Sie plant sogar, einen eigenen Tanzlehrer einzustellen, um sicherzustellen, dass wirklich jede Bürgerin und jeder Bürger die grundlegenden Tanzschritte beherrscht. „Außerdem habe ich es satt, beim Sportler-, Feuerwehr-, Jäger-, Musiker-, Senioren-, Pensionisten-, Masken-, Schützenverein-, Bauern-, Lions-, Landjugend-, Verschönderungsvereins-, Kirchenchor,- Volksschulabsolventenvereins-, Modellfliegerverein- und Theatervereinsball sowie beim Ball der Wirtschaft, dem der jungen Wirtschaft und dem neu ins Leben gerufenen Ball der oberen Gartensiedlung – ich hoffe, ich habe niemanden vergessen – immer nur mit den gleichen zwei Witwen tanzen zu müssen. Ich möchte hier ein Mehr an Auswahl schaffen, damit die Damenwahl nicht zur Damenqual wird!“

Ein leeres Tanzstudio, Stichwort Tanzstunde. (c) Pixabay.com
Noch steht die neu errichtete Tanzhalle leer. Das soll sich aber nach den Plänen von Bürgermeisterin Monique S. ändern.

Tanzstunde vs. Menschenrechte

Diejenigen, die gegen diese Tanzstunde protestieren, argumentieren, dass die Verpflichtung, zu tanzen, ihre persönliche Freiheit einschränkt. Ein wütender Bürger im Gespräch: „Ich habe zwei linke Füße und fühle mich wie ein Nilpferd auf der Tanzfläche. Diese Maßnahme ist absolut entwürdigend!“ Und die Gegenseite bringt sich mittlerweile auch im buchstäblichen Sinn in Stellung. Denn diejenigen, die sich als „Opfer“ dieser neuen Regelung sehen, haben sich zu einer Bewegung namens „Bürger und innen für das Recht auf Stehenbleiben“ zusammengeschlossen.

Ein besonders „kreativer“ Tanzverweigerer, der mit zwei Schwimmflossen in die Tanzstunde gehen bzw. watscheln wird, zu K2: „Ich kann nicht mal einen Walzer von einem Walfisch unterscheiden, und jetzt soll ich dazu auch noch tanzen? Das ist eine Verletzung meiner grundlegenden Menschenrechte!“

Es bleibt jedenfalls abzuwarten, wie dieser sich zuspitzende Konflikt zwischen den Tanzbegeisterten und der „Zwei-Linke-Füße“-Fraktion weitergehen wird. Wir halten sie auf dem Laufenden.

K2 – wir haben nicht nur zwei linke Füße, sondern auch zwei linke Hände. Seit 1999.

(Bilder: AdobeStock, Pixabay.com)

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