Es ist ein Skandal, der die Nation erschüttert: Der österreichische Immobilienmogul René Benko, bekannt für seine spektakulären Deals und milliardenschweren Pleiten, wird nicht etwa wegen des finanziellen Kollapses seines Imperiums verurteilt, sondern weil er – man glaubt es kaum – einen Kaugummi gestohlen hat.
„Das ist ein klares Signal der Justiz“, erklärte ein Sprecher des Gerichts. „Während wir bei komplexen Finanzverbrechen häufig Jahre brauchen, um Beweise zu sammeln, war der Kaugummidiebstahl glasklar.“
Der Vorfall ereignete sich vor einem unscheinbaren Supermarkt in Innsbruck. Laut Zeugenaussagen habe Benko einen Kaugummi im Wert von 1 Euro eingesteckt, ohne ihn zu bezahlen. „Es war erschütternd“, so ein Obdachloser, der vor dem Geschäft eine Obdachlosenzeitung verkauft. „Ich dachte, ein Mann wie er hat das nicht nötig.“
Die Verteidigung plädierte auf einen „Moment der Zerstreuung“. Benko habe an den Verlust von tausenden Arbeitsplätzen gedacht und den Kaugummi schlicht vergessen, während seine Bodyguards versuchten, die Sache zu vertuschen. Doch das Gericht zeigte kein Erbarmen. „Ein Kaugummi ist ein Kaugummi“, so der Richter. „Hier gibt es keinen Raum für Grauzonen. Milliarden verzocken? Kann passieren. Aber einen Kaugummi stehlen? Da hört sich der Spaß auf!“
Währenddessen bleibt die Milliardenpleite seines Unternehmenskomplexes weiterhin juristisch unbehelligt. „Wir sind einfach noch nicht durchgestiegen“, gestand ein Ermittler. „Finanzvergehen sind kompliziert und dauern Jahre in der Bearbeitung. Aber hier hatten wir einen klaren Fall: Videoüberwachung, Zeugenaussagen – da gibt’s keine Ausreden.“
Kaugummi führt zu erster Verurteilung Benkos
In den sozialen Medien sorgt der Fall für heftige Diskussionen. „Das ist typisch“, schreibt ein Nutzer. „Stehle Millionen, und du bist ein erfolgreicher Geschäftsmann. Stehle einen Kaugummi, und du bist ein Verbrecher.“
Benko selbst zeigte sich im Gerichtssaal zerknirscht, aber auch durchaus selbstkritisch. „Ich hätte lieber ein Hochhaus gestohlen“, soll er gemurmelt haben. Ob er in der Haftanstalt nun wenigstens Zugang zu Kaugummi haben wird, bleibt abzuwarten.
Das Urteil: 14 Tage Sozialdienst im Einzelhandel. Die Ironie dabei? Er wird Kassenhilfe bei einem seiner ehemaligen Kaufhäuser, die er in den Ruin getrieben hat.
K2 – wir bezahlen unsere Kaugummis. Alle. Nach dem Kollektivvertrag. Seit 1999.
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